Jüdisches Recht

Univ.-Prof. Nachum Rakover war von 6. bis 9. Mai 2010 auf Einladung der Misrachi zu Besuch in Wien. Er beschäftigte sich in zwei Vorträgen mit dem Jüdischen Recht und seiner Bedeutung im modernen Rechtssystem des 21. Jahrhunderts.

Der erste Vortrag beschäftigte sich mit dem Schutz der Privatsphäre. Im modernen Recht wird das Recht des Menschen auf Privatsphäre mehr und mehr thematisiert. Das Recht auf die Privatsphäre schließt das Recht auf die Wahrung der persönlichen Geheimnisse ein, auf das Verbot der Abhörung von Gesprächen. Das Bewahren von Geheimnissen bekommt seine rechtliche Relevanz im Cherem (Bann) von Rabbenu Gershom. Darin wird eine Strafsanktion  über Jemanden verhängt, der ohne Erlaubnis den Brief eines Anderen öffnet. Interessante Fragen, die von Prof. Rakover behandelt wurden, entstehen, wenn die Wahrung von Geheimnissen Anderen Schaden zufügt, und somit verschiedene Interessen im Widerspruch stehen. Das Jüdische Recht hat hier teilweise andere Lösungen, als man es aus dem geltenden Recht gewohnt ist.

Vor einigen Jahren hat das israelische Parlament das „Gesetz des Strafregisters und die Besserung der Umkehrenden“ erlassen. Die Verordnung der „Besserung der Umkehrenden“ soll den Rechtsbrechern die Umkehr erleichtern. Die Gesellschaft muss Aktionen zur Besserung von Rechtsbrechern setzen und bei Bedarf auch Gesetze zu diesem Zweck erlassen. Außerdem darf nach der Umkehr dem ehemaligen Rechtsbrecher seine Vergangenheit nicht mehr vorgehalten werden. Das israelische Gesetz orientiert sich bei den Bestimmungen an jüdisch-rechtlichen Quellen, so unter anderem an den Cherem (Bann) von Rabbejnu Gerschom. In seinem zweiten Vortrag behandelte Prof. Rakover diese Thematik.

Anlässlich seines Besuchs erschien ein Artikel in der Wiener Zeitung.