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Paraschat Mischpatim

Gedanken zur Parascha 2010
von Raw Pardess

In der dieswöchigen Parascha "Mischpatim" werden viele rechtliche Vorschriften erwähnt. Unter anderem kommt hier ein sehr bekannter Satz vor: "Auge statt Auge, Zahn statt Zahn, Hand statt Hand, Fuß statt Fuß, ..."
Die Gmara kommt diesbezüglich zum Schluss, dass hier aus mehreren Gründen keine Vergeltung in dem Sinn gemeint sein kann, dass das Opfer dem Täter den selben Schaden zufügen darf, den es selbst erlitten hat. Der Vers legt vielmehr ein Schadenersatzrecht fest, wonach ein Schädiger dem Geschädigten genau das ersetzen muss, was er an Schaden verursacht hat.
Allerdings hat dieser Vers in der Geschichte viele Missverständnisse und Fehlinterpretationen durch Gruppierungen bewirkt, die die schriftliche Tora wörtlich und ohne die mündliche Überlieferung auslegen wollten. Deshalb stellt sich die Frage, weshalb die Tora nicht explizit dazuschreibt, dass "Auge statt Auge" gezahlt werden soll.
Eine derartige Formulierung würde nahelegen, dass man den durch eine Schädigung eines anderen angerichteten Schaden durch eine finanzielle Entschädigung "wiedergutmachen" könne. Eine reiche Person könnte es sich leisten, anderen Schaden zuzufügen, und wäre durch eine Geldzahlung von jeglicher Verantwortung befreit. Doch das alleine reicht natürlich nicht. Man muss sich entschuldigen, und sich darum bemühen, dass das Opfer einem verzeiht. Abgesehen davon muss man natürlich auch den entstandenen Schaden finanziell ersetzen.
Deshalb drückt die Tora mit dem gegenständlichen Vers aus: Eigentlich würde dem Schädiger gebühren, dass auch das Opfer ihn verletzt. Doch G'tt verzichtet in seiner Güte darauf und verpflichtet lediglich, zumindest finanziell zu entschädigen, soweit das möglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Sache sich damit erledigt hat.
Man soll seine Handlung so bewerten, wie man es bewerten würde, wenn man selbst das Opfer wäre. Wenn alle so denken würden, würde man entsprechend anders leben und sich anderen gegenüber auch besser verhalten.


Gedanken zur Parascha 2009
von Raw Pardess

In der Parascha dieser Woche befiehlt die Tora: "Einem Richter sollst du nicht fluchen, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen."

Nach dem Wunder von Chanukka und dem Sieg des jüdischen Volkes übernahmen die Chaschmonäer die Führung und regierten als Könige über das jüdische Volk. Das war ihnen aber verboten, da die Könige vom Stamm Jehuda kommen müssen. Nachdem als Strafe für das Übertreten dieses Verbots die gesamte Dynastie ausstarb versuchte Herodes, ein Abkömmling von freigelassenen Sklaven der Chaschmonäer, König zu werden. Als die Weisen ihm das verbieten wollten, da er ja auch nicht vom Stamm Jehuda war, richtete er kurzerhand alle bis auf einen, Bawa ben Buta, hin. Diesen verschonte er, um einen Ratgeber zu haben, stach ihm aber die Augen aus, damit von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Eines Tages suchte König Herodes den blinden Bawa ben Buta auf, der ihn nicht erkennen konnte und versuchte ihn zu verleiten, den König, der immerhin alle Weisen des Volkes getötet und ihn selbst geblendete hatte, zu verfluchen. Doch Bawa ben Buta weigerte sich, mit dem Verweis auf den Passuk aus unserer Parascha. Auch weitere Versuche ihn zu überreden blieben erfolglos. Als Herodes das Wesen dieses einen Weisen, den er verschonte hatte, erkannte, und wie er die Kraft der Worte fürchtete, sah er seinen Fehler ein und wollte für seine Sünden Buße tun. Bawa ben Buta befahl ihm deshalb, den Tempel umfassend zu renovieren und zu verschönern.

Wir lernen daraus, wie groß die Kraft der Worte ist, und welche Bedeutung ihnen die Tora zuspricht.


Gedanken zur Parascha 2008
von Raw Pardess

In der dieswöchigen Parascha steht: "Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, wie er getan hat, so soll ihm getan werden: Auge um Auge, Zahn um Zahn [...]". Die Gmara erklärt, dass die Tora nicht meint, dass einem, der einem anderen das Auge aussticht, auch das Auge ausgestochen werden müsse. Vielmehr muss er dem Geschädigten Schadenersatz zahlen.
Warum sagt die Tora das nicht deutlich?
Man soll nicht denken, dass Körperverletzungen durch Geldleistungen wiedergutgemacht werden können. Wenn man jemanden verletzt, soll man sich bewusst sein, dass einem eigentlich eine Bestrafung "Auge um Auge" gebühren würde.