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Gedanken zur Parascha 2010 von Raw Pardess In der Parascha dieser Woche steht: "Aufgrund der Aussage zweier Zeugen, oder aufgrund der Aussage dreier Zeugen soll der Sünder sterben, aber aufgrund der Aussage eines Zeugen soll er nicht sterben."
Wenn jemandem aufgrund der Aussage zweier Zeugen die Todesstrafe bekommt, ist es doch logisch, dass er sie auch auf aufgrund der Aussage dreier Zeugen bekommen muss. Aus der scheinbar überflüssigen Formulierung "oder aufgrund der Aussage dreier Zeugen" lernt die Mischna eine wichtige Halacha: Wenn eine Gruppe von drei oder mehr Zeugen gegen einen mutmaßlichen Täter aussagt, und einer aus der Gruppe als Zeuge untauglich ist, oder falsche Angaben macht, wird damit die Aussage der ganzen Gruppe ungültig, selbst wenn noch zwei oder mehr Zeugen übrig bleiben, die richtig und gültig bezeugen.
Wir können aus dieser Formulierung aber noch etwas anderes lernen. Es gibt einen Midrasch, in dem G'tt zuerst die Weisheit fragt, was mit einem Sünder geschehen soll. Sie antwortet, dass er getötet werden muss. Anschließend fragt er die Prophetie, was mit jemandem geschehen soll, der G'ttes Befehle nicht ausführt, und auch sie enscheidet für die Todesstrafe. Dies sind die "zwei Zeugen", von denen der Passuk spricht.
Als G'tt schließlich die Tora fragt, sagt diese: Er soll ein Sündenopfer bringen, und es wird ihm verziehen. Doch wenn der Tempel nicht steht, und man kein Opfer bringen kann, stimmt auch die Tora zu, dass der Sünder getötet werden muss. Das sind dann die "drei Zeugen" aus dem Passuk, aufgrund deren Aussage man getötet wird.
Doch schließlich kommt G'tt und sagt: Der Mensch muss seine Sünden bekennen und Tschuwa machen, dann wird ihm verziehen. Das ist gemeint mit "aber aufgrund der Aussage eines Zeugen soll er nicht sterben."
Gedanken zur Parascha 2008 von Raw Pardess
Die Parascha dieser Woche beinhaltet die Vorschriften betreffend den König des Jüdischen Volks. Zwei besondere Einschränkungen besagen, dass der König nicht viele Pferde halten darf, „damit das Volk nicht nach Ägypten zurückkehren [wird], um viele Pferde anzuschaffen“, und dass er nicht viele Frauen heiraten darf, „damit sein Herz nicht auf Abwege komme.“
Die Gmara in Massechet Sanhedrin diskutiert, wieso uns die Begründungen für die meisten Mizwot nicht bekannt gemacht werden: Die einzigen beiden Verbote, für die uns die Tora eine Begründung gibt, sind die beiden oben genannten aus unserer Parascha. König Schlomo argumentierte, dass diese beiden Verbote für ihn nicht gelten, weil er das Volk nicht nach Ägypten zurückführen und sich auch nicht von vielen Frauen auf Abwege bringen lassen werde. Er irrte mit dieser Einschätzung aber, und tatsächlich lebten während seiner Regentschaft viele Juden in Ägypten, die dort im Pferdehandel tätig waren. Am Ende seiner Tage verführten einige seiner vielen Frauen ihn auch auf Abwege, auf die er sonst nie gekommen wäre.
In unserer Parascha wird auch das Verbot genannt, als Richter Bestechungen einer Streitpartei anzunehmen, „denn die Bestechung blendet die Augen der Weisen und macht schwankend die Worte Gerechter.“ Viele Kommentatoren des Talmud stellen die Frage, weshalb diese Begründung einer Bestimmung, die im Gegensatz zu den beiden anderen keinen Gerechten in die Irre geführt hat, von der Gmara nicht zitiert wird.
Die Antwort liegt im Wesen der Bestechung: Eine Bestechung beeinflusst nicht nur die Entscheidung eines Richters. Alleine die Aussicht auf eine Bestechung macht einen Richter auch befangen zu entscheiden, ob ihn eine Bestechung ihn von einer gerechten Entscheidung abhalten würde. Während ein Richter niemals vernünftigerweise argumentieren kann, dass ihn eine Bestechung unbeeinflusst lässt, kann ein König davon ausgehen, dass ein großer Pferdebesitz nicht automatisch dazu führt, dass er sein Volk ins Exil führen wird.
In der Zeit vor Rosch Haschana und Jom Kippur sollten wir auch versuchen, möglichst unbefangen unser eigenes Handeln zu beobachten und unsere Sünden zu erkennen, um unser Verhalten zu verbessern. Leschana Towa tikatewu wetechatemu!
Gedanken zur Parascha 2007 von Raw Pardess
In der dieswöchigen Parascha werden die Soldaten für einen Kampf ausgewählt. Dabei schicken die Offiziere alle diejenigen nach Hause, die Angst haben, damit sie nicht die anderen Soldaten mit ihrer Angst anstecken und so eine Niederlage herbeiführen. Es haben doch sicher fast alle Angst, in den Krieg zu ziehen. Raschi erklärt, was darunter zu verstehen ist: In der Gmara steht, dass der, der "die Sünde in Händen hält" nicht in den Krieg ziehen muss.
Wenn jemand eine Frau unter der Bedingung heiratet, dass er ein Zaddik ist, ist die Ehe unter Umständen trotzdem gültig, denn es könnte ja sein, dass er im Moment der Eheschließung Tschuwa gemacht hat, und dann hat er als Zaddik gegolten. Sich darauf beziehend fragen viele Kommentatoren: Diejenigen, die aufgrund ihrer Sünden Angst haben, in den Krieg zu ziehen, sollen doch einfach Tschuwa machen, gelten damit als Zaddikim, und brauchen sich nicht mehr zu fürchten.
Es gibt aber zwei Arten von Tschuwa: Wenn jemand den Schabbat bricht, oder unkoscher ist, dann kann er mit einer einzigen Entscheidung komplett zu G'tt zurückkehren und gilt als Zaddik. Wenn man aber zum Beispiel gestohlen hat, dann muss man erst alles Gestohlene zurückgeben, eine eindeutige innere Entscheidung reicht nicht aus.
Auf so einen Fall bezieht sich die Gmara bei diesem Passuk: "Jemand, der die Sünde in Händen hält", also ein Dieb, der das Diebesgut erst zurückgeben muss, bevor er ohne Angst in den Krieg ziehen kann, ist von der Wehrpflicht befreit.
Wir lernen daraus, dass es - vor allem vor Rosch Haschana - wichtig ist, zu G'tt zurückzukehren. Nach dem wir Tschuwa gemacht haben, gelten wir wieder als Zaddikim. Dann können wir ohne Angst in die Zukunft blicken, dann wird uns G'tt helfen, und uns eine Ktiwa weChatima towa bescheren.
Gedanken zur Parascha 2006 von Raw Pardess
In der dieswöchigen Parascha befiehlt G'tt, dass das Volk Richter haben soll, und dass diese gerecht richten sollen. Zwei Sätze später steht wieder: "Der Gerechtigkeit sollst du nacheilen."
Das Gericht beurteilt nicht nur die einzelne Tat und den Täter, es wird auch die allgemeine Situation der jüdischen Gemeinde bewertet. So wird im Talmud von einer Begebenheit erzählt, als das Sanhedrin (Gericht in Jerusalem zur Zeit des Tempels) einen Mann für eine Tat zu Tode verurteilte, für die diese Strafe gar nicht vorgesehen war, weil es sah, dass das ganze Volk dieses Verbot nicht ernst genug nahm, und es zu schlimmeren Vergehen führen würde, wenn in dem Fall nicht strenger bestraft würde.
In diesem Sinn kann man auch diese beiden - sich anscheinend wiederholenden - Sätze verstehen: der erste Satz weist die Richter an, das Volk gerecht zu richten, und der zweite weist die Richter an, dass sie dabei auch nicht vergessen, über die individuellen Einzelperson gerecht zu urteilen.
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